07 Apr Gesetzlicher Feiertagsschutz für die Kar- und Ostertage
Der Markt Marktrodach weist auf den feiertagsrechtlichen Schutz für die Kar- und Ostertage hin und bittet um Beachtung. Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. An beiden Tagen sind - ebenso wie am Ostersonntag - öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen könnten, verboten. Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag...