Vollzug des Baugesetzbuch – Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB

  1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbühl“ Oberrodach, Markt Marktrodach
    erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Marktgemeinderat von Marktrodach beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2022 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und

die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbühl“ Oberrodach, Markt Marktrodach.

Da durch die Änderung und Ergänzung des ursprünglichen Bauleitplans eine Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich angestrebt wird,

findet das ‚Beschleunigte Verfahren‘ gemäß §13a BauGB Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB

(Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung von Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange)

wurde gemäß § 13 Abs.2 Satz1 BauGB abgesehen.

Nach Eingang und Abwägung der Stellungnahmen einer ersten Beteiligung wurde eine Entwurfsänderung notwendig.

Der Marktgemeinderat von Marktrodach beschloss in seiner Sitzung am 26.02.2024 für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes

„Mühlbühl“ Oberrodach in der Fassung vom 20.02.2024 eine erneute Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB auf dem Weg der Berichtigung angepasst, so dass die 9. Änderung

des Flächennutzungsplanes nicht weiterverfolgt wurde.

Unser Büro erhielt den Auftrag, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbühl“ Oberrodach anzufertigen und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs.2 BauGB werden Sie erneut am Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sie werden gebeten, uns in der Zeit

 

                                                               vom 18.03.2024 bis einschließlich 17.04.2024

 

mitzuteilen, ob Sie Bedenken und Anregungen vorbringen wollen. Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, dann dürfen wir davon

ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den vorliegenden Planentwurf

nicht berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Marktrodach

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen liegen innerhalb des genannten Zeitraums im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt während der

allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Mit freundlichen Grüßen

N. Gräbner
Erster Bürgermeister

2223-02a 1.Änderung Mühlbühl – Begründung