Vollzug des BauGB; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Großvichtach und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB)

 Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 25.03.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das „Gewerbegebiet Großvichtach“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB), wurde mit Bekanntmachung vom 8.7.2019 bis zum 05.08.2019 durchgeführt.

In seiner Sitzung vom 6.8.2019 billigte der Marktgemeinderat daraufhin die eingegangenen Stellungnahmen und den Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht.  Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Vorentwurf der o.g. Bauleitplanung, sowie der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Teilfläche aus Fl.Nr. 276 der Gemarkung Großvichtach. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 4.167 qm. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet geschaffen werden. Es soll die Gesamtfläche zur Errichtung einer Betriebsstätte für das Unternehmen Mai Garten-Landschaftspflege Großvichtach erschlossen werden. Der Beschluss des Marktgemeinderates wurde bereits am 13.05.2019 gemäß § 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben.

Die Pläne (Vorentwürfe Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan mit Begründungen und Umweltberichten) in der Fassung vom 19.11.2019 liegen in der Zeit vom

20.01.2020 bis 20.02.2020

 im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Marktrodach, den 03.01.2020

gez.

Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister

Begründung Bebauungsplan
Bebauungsplan
Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan