Sonderprogramm Schwimmbadförderung – für die Region wird viel getan

Um die Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an ihren Bädern zu unterstützen, legt der Freistaat Bayern das Sonderprogramm Schwimmbadförderung auf. Ein breites Angebot von Bädern in den Gemeinden ist die grundlegende Voraussetzung, dass Kinder und Jugendliche gefahrlos das Schwimmen erlernen können. Hinzu kommt der gesellschaftliche Nutzen der Bäder als Orte der Begegnung, der Entspannung und der sportlichen Ertüchtigung für alle Bevölkerungsgruppen. Die kommunalen Bäder erbringen diese Leistungen flächendeckend in allen Landesteilen; ihr Erhalt dient somit dem Wohl der bayerischen Bevölkerung und liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Der Fokus der Förderung liegt auf der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und damit auf dem Erhalt der kommunalen Bäder zu dem Zweck, dass Kinder schwimmen lernen können. Sauna- und Gastronomiebereiche sowie reine Sprung- oder Wellenbecken sind daher nicht förderfähig. Rückbauten und Flächenreduzierungen, die dazu beitragen, die Unterhaltungskosten zu senken, werden in die förderfähigen Maßnahmen mit aufgenommen.

Mit der Umsetzung in Oberfranken ist die Regierung von Oberfranken betraut.

Der Förderzeitraum reicht zunächst von 2019 bis 2024.

Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides beziehungsweise nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei nicht als Maßnahmenbeginn. Nach der Bewilligung sollen die Maßnahmen unverzüglich begonnen und zügig durchgeführt werden.

  • Investitionen für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden
  • Becken, die sich zum Schwimmen eignen und die eine Wassertiefe von mehr als 60 cm aufweisen
  • dem Badebetrieb zuordenbaren Umkleiden und Technikbereiche
  • Rückbauten und Flächenreduzierungen mit dem Ziel, die Unterhaltskosten zu senken

Ausnahmsweise förderfähig:

  • Errichtung eines Ersatzneubaus (soweit im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dieser nachweislich die wirtschaftlichere Variante darstellt)

Nicht gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren förderfähige Ausgaben weniger als 100.000 Euro betragen.

Kommunale Hallenbäder, die ganz oder teilweise nach BayFAG oder RÖFE gefördert werden können, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.

 Der Markt Marktrodach hat bereits im Jahr 2018 ein Gutachten in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wurde die Ist-Situation des Freibades sowie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen  zur Erlangung einer Förderung dargestellt.

Mit der Regierung von Oberfranken fand diesbzgl. ein ausführliches Gespräch statt. Der Marktgemeinderat wird sich mit dieser Thematik in den nächsten Sitzungen beschäftigen.