Öffentliche Bekanntmachung – Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 31.12.2020

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 ff. BayGaV zum Stand vom 31.12.2020 festgesetzt. Weiterhin wurden ein Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung festgelegt.

Die neuen Bodenrichtwerte werden zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung auf die Dauer einer Monats in der Zeit vom

30.06.2021 bis 29.07.2021
beim Markt Marktrodach, Kirchplatz 3, Zimmer 12, 1. Stock (Bauamt)

zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.