22 Okt Feststellung des Listennachfolgers für Klaus Steger
Klaus Steger ist in der letzten Sitzung vom Amt des Gemeinderats zurückgetreten. Nach Art. 37 GLkrWG rückt der Listennachfolger nach, sofern er das Amt antritt und zum Zeitpunkt des Amtsantritts nicht aus dem Amt ausscheiden müsste. Über das Nachrücken und etwaige Verhinderungsgründe entscheidet normalerweise der Wahlausschuss. Da dessen Amtszeit beendet ist der Gemeinderat hierfür zuständig.
Beim ersten Listennachfolger der SPD Liste liegt ein Amtshindernis vor. Norbert Gräbner kann als erster Bürgermeister das Amt des Gemeinderats nicht annehmen. Zweiter Listennachfolger ist Herr Thomas Schneider. Bei diesem liegen keine Amtshindernisse vor.
Begrüßung und Vereidigung von Thomas Schneider als neues Mitglied im Marktgemeinderat
Der Erste Bürgermeister begrüßte in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates Herrn Thomas Schneider und vereidigte ihn in feierlicher Form. Weiterhin verweist der Vorsitzende auf die Verschwiegenheitspflicht als Marktgemeinderat.