Das Plakatieren wird nicht mehr erlaubt

Das Anbringen von Anschlägen – insbesondere Plakatträgern –  ist grundsätzlich ab dem 01. Mai 2016 im Gemeindegebiet an öffentlichen Stellen nicht mehr erlaubt. Für gemeindliche Vereine oder Einrichtungen können auf Antrag Sonderlaubnisse erteilt werden.

Eine andere Möglichkeit der Werbung könnte z.B. eine Werbeanzeige im gemeindlichen Mitteilungsblatt sein. Auskunft erhalten Sie hier in der Marktgemeinde Marktrodach unter Email: info@marktrodach.com

Um Verständnis wird gebeten.