02 Mrz Das Plakatieren wird nicht mehr erlaubt
Erstellt um 14:07h
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Das Anbringen von Anschlägen – insbesondere Plakatträgern – ist grundsätzlich ab dem 01. Mai 2016 im Gemeindegebiet an öffentlichen Stellen nicht mehr erlaubt. Für gemeindliche Vereine oder Einrichtungen können auf Antrag Sonderlaubnisse erteilt werden.
Eine andere Möglichkeit der Werbung könnte z.B. eine Werbeanzeige im gemeindlichen Mitteilungsblatt sein. Auskunft erhalten Sie hier in der Marktgemeinde Marktrodach unter Email: info@marktrodach.com
Um Verständnis wird gebeten.