Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) –
8.
Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Ökologisches Gewerbegebiet GRIES III“ zur Erweiterung des „Gewerbegebietes Gries I“

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Marktgemeinderat von Marktrodach beschloss in seiner Sitzung am 17.08.2020 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Ökologisches Gewerbegebiet Gries III“ zur Erweiterung des „Gewerbegebietes Gries I“.

Gemäß §4 Abs.1 BauGB werden Sie am Verfahren als Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinde beteiligt. Sie werden gebeten, uns in der Zeit

                                               vom 07.02.2022 bis einschließlich 10.03.2022

mitzuteilen, ob Sie Bedenken und Anregungen vorbringen wollen. Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, dann dürfen wir davon ausgehen, dass mit den Planungen Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die vorliegenden Planvorentwürfe vom 07.08.2020 nicht berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß §4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Marktrodach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen liegen innerhalb des genannten Zeitraums im Rathaus, Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach aus. Im Vorfeld ist ein Termin unter Telefon 09261 60 31 60, Bauamt Marktrodach, zu vereinbaren. Es gilt die 3G-Zugangsbeschränkung (geimpft, genesen, getestet).

Außerdem können die Planungen hier eingesehen werden.

Bebauungsplan – Begründung- 

Bebauungsplan  – Vorentwurf – 

 

Flächennutzungsplan Begründung

Flächennutzungsplan – Vorentwurf –