BauGB; Öffentlichung Bekanntmachung – Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Am Steinbruch“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Am Steinbruch“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

 Der Marktgemeinderat des Marktes Marktrodach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2018 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Steinbruch“.  (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.11.2018 gebilligt und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der o.g. Bauleitplanung wurde gefasst vom Ingenieurbüro HTS Plan GmbH in Kronach.

Der räumliche Geltungsbereich sowie der Umfang des Bebauungsplanes ist dem Lagenplanausschnitt zu entnehmen.  

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes sowie 6.Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA), ein Mischgebiet (MI) sowie ein Gewerbegebiet (GE) geschaffen werden. Der Beschluss des Marktgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.11.2018 liegen in der Zeit vom

21.01.2019 bis 20.02.2019

 im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach), Bauamt, 1. Stock, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel zu der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4 a Abs. 2 BauGB statt.

Marktrodach, 16.01.2019

gez.

Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister

 

Begründung mit Umweltbericht

Bebauungsplan „Am Steinbruch“