28 Dez Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste
Gesucht werden Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Im nächsten Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten ist der Jugendhilfeausschuss. Demnächst werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann – nach Beratung im Jugendhilfeausschuss – durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Kronach wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen / Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen / Bewährungshelfer etc.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen gewählt werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein.
Interessenten am Schöffenamt finden Informationen auf den Webseiten der Landesverbände der Deutschen Vereinigung für Schöffinnen und Schöffen bzw. auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Schöffen – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Vorschläge können bis zum 13.01.2023 schriftlich in der Marktgemeinde oder direkt im Landratsamt Kronach, Kreisjugendamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach abgeben werden. Die notwendigen Bewerbungsformulare finden Sie unterhalb dieses Artikels.
Benötigt werden folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Für Rückfragen steht Ihnen persönlich oder telefonisch Herr Stefan Schramm, Tel. 09261 678-280 im Kreisjugendamt Kronach zur Verfügung.