Öffentliche Bekanntmachung: Durchführung der öffentlichen Auslegung für das Baugebiet „An der Oberrodacher Mühle“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 Öffentliche Bekanntmachung

 Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Baugebiet

„An der Oberrodacher Mühle“

 Der Marktgemeinderat des Marktes Marktrodach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung vom 4.2.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Oberrodacher Mühle“.

Weiterhin wurde in dieser Sitzung der Vorentwurf der Bauleitplanung, gefertigt vom Planungsbüro HTS Plan GmbH, in der Fassung vom 22.01.2019, gebilligt sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und umfasst die Grundstücke 159 und 159/5 Gemarkung Oberrodach. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 4.167 qm. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes und der Durchführung der öffentlichen Auslegung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet (MI) mit der Schaffung von 3 Bauparzellen sowie einen Spielplatz bzw. Grünanlage geschaffen werden.

Die Pläne (Entwurf Bebauungsplan mit Begründung) in der Fassung vom 20.11.2019 liegen in der Zeit vom

02.03.2020 bis 02.04.2020

 im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt, 1. Stock, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel zu der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Marktrodach, den 19.02.2020
gez.
NorbertGräbner
Erster Bürgermeister

 

Bebauungsplan Entwurf
Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan