Hundehaltung in Marktrodach

Hundehaltung in Marktrodach

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Verordnung erlassen, die u.a. die Haltung von Hunden regelt. Den Satzungstext finden Sie hier Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde

Um was geht es?

Der absolut überwiegende Teil der Marktrodacher Hundehalter verhält sich absolut tadellos. Leider ist es aber in der Vergangenheit vereinzelt immer wieder zu verschiedenen Vorfällen im Zusammenhang mit den beliebten Vierbeinern gekommen. Der Markt Marktrodach hat daher im Rahmen zweier Verordnungen verschiedene Pflichten für Hundehalter geregelt. Alle Tierhalter (also auch z.B. auch Pferdehalter) sind verpflichtet Verunreinigungen der Tiere zu beseitigen und auch zu entsorgen. Darunter fallen natürlich auch Hundehaufen. Für die Entsorgung stehen an einigen Stellen auch sogenannte Hundetoiletten mit Tütenspender bereit. Grundsätzlich hat aber jeder Hundehalter von sich aus dafür zu sorgen, dass er den Hundekot beseitigt. Daher sollte man immer eigene Tüten dabei haben.

Was passiert bei Verstößen?

Jeder der dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 500,- € belegt werden. Vergehen können jedoch nur verfolgt werden, wenn diese der Gemeinde bekannt, also angezeigt werden. Die Anzeige muss den Tatort, die Tatzeit, den Hundehalter sowie eine möglichst genaue Beschreibung des Hundes enthalten. Anonyme Anzeigen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden.

Oben genannter Sachverhalt gilt grundsätzlich aus privatrechtlichen Gründen auch auf Feldern und Wiesen. Für die Landwirte stellt Hundekot ein großes Ärgernis dar. Daneben kann auf diese Weise ins Tierfutter gelangter Hundekot zu Gesundheitsschäden beim Vieh führen.

Was ist zu tun?
Zum 01.01.2016 tritt die Hundehaltungsverordnung in Kraft. Ab diesem Tag müssen innerorts sowie auf den Radwegen zwischen den Ortsteilen alle Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm sowie Kampfhunde an der Leine geführt werden. Die Leine darf dabei nicht länger als 2,00 Meter sein. Wer einen Hund ausführt, muss auch in der Lage sein, diesen zu beherrschen, sodass sich dieser nicht losreißen kann.

Keine Hunde mehr auf den Spielplätzen
Ebenso dürfen Hunde (auch angeleinte) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Kinderspielplätze mitgenommen werden. Wer Hunde hält, muss weiterhin dafür sorgen, dass sie die Wohnung oder das Grundstück nicht unbeaufsichtigt verlassen.

Wer gegen diese Regeln verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000,- € belegt werden. Hier gilt das Gleiche wie oben. Vergehen können in der Regel nur dann verfolgt werden, wenn sie der Gemeinde gemeldet werden.

Wir bitten alle zuverlässigen Hundehalter aus Marktrodach um Verständnis