Zutritt ins Rathaus ab sofort nach 3G-Regelung

Die Corona-Pandemie stellt auch Behörden wie das Marktrodacher Rathaus vor große Herausforderungen. Um den Dienstbetrieb unter den aktuellen Voraussetzungen sicherzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft die Erledigung ihrer Amtsgeschäfte zu ermöglichen, gilt ab sofort, für den Zutritt ins Rathaus die 3G-Regelung (vollständig geimpft oder genesen, max. 3 Monate, oder getestet, max. 24 Stunden). Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise, zu denen neben Genesenenbescheinigung, Impfnachweis oder Testzertifikat auch persönliche Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass zählen, findet direkt am Eingang des Rathauses statt. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen ein Zertifikat einer Schnellteststelle, wobei die zugrundeliegende Testung vor maximal 24 Stunden stattgefunden haben muss. Unberührt von dieser Regelung bleibt die FFP2-Masken-Pflicht, die auch weiterhin Bestand hat.

Um persönliche Begegnungen und damit eine Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, werden die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich gebeten, ihre Amtsgeschäfte nach Möglichkeit telefonisch abzuwickeln. Sofern ein persönlicher Besuch unumgänglich ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Das Rathaus Marktrodach bittet die Bevölkerung um Verständnis für die aktuellen Maßnahmen, die letztlich nicht nur ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für seine Beschäftigten, sondern allen voran auch für die Bürgerinnen und Bürger bieten sollen.

Eine Übersicht des Corona-Testangebots im Landkreis Kronach gibt’s  unter https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/coronavirus/buergertest/.