25 Apr Wasserentnahme aus Bächen und anderen Oberflächengewässern
Erstellt um 09:06h
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Dem Markt Marktrodach wurde mitgeteilt, dass trotz der aktuellen Trockenheit Grundstückseigentümer ihre Gärten mit Bachwasser bewässern und hierfür Pumpen einsetzen.
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern erfordern stets eine wasserrechtliche Erlaubnis, sobald Pumpen zum Einsatz kommen. Nur sofern die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten, wie Eimern oder Gießkannen erfolgt, fällt sie unter den Gemeingebrauch.
Wasserentnahmen mit Pumpen ohne die entsprechende Genehmigung können mit Bußgeldern belegt werden. Zuständig für eine Genehmigung ist das Landratsamt Kronach“