Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet

„An der Oberrodacher Mühle“

sowie

Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß

  • 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Marktrodach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Oberrodacher Mühle“.  (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.02.2019 gebilligt und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der o.g. Bauleitplanung wurde gefasst vom Ingenieurbüro HTS Plan GmbH in Kronach.

Der räumliche Geltungsbereich sowie der Umfang des Bebauungsplanes ist dem Lagenplanausschnitt zu entnehmen.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein ein Mischgebiet (MI) mit der Schaffung von 3 Bauparzellen und einem Spielplatz geschaffen werden. Der Beschluss des Marktgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.02.2019 liegen in der Zeit vom

27.5.2019 bis 26.6.2019

 im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach), Bauamt, 1. Stock, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel zu der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4 a Abs. 2 BauGB statt.

Marktrodach, 10.5.2019

gez.

Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister

Erläuterungsbericht
Bebauungsplan