Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB) – 2. Änderung des Bebauungsplan „Gries II“ Oberrodach – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Marktgemeinderat von Marktrodach beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2022 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „GRIES II“ im Gemeindeteil Oberrodach. Die Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, fand in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 20.03.2023 statt.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.06.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt, gewürdigt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „GRIES II“ Oberrodach beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Marktrodach wurde eingestellt, da sich mittlerweile der Planungssachverhalt geändert hat und eine Flächennutzungsplanänderung nicht mehr notwendig ist.

Gemäß § 4 Abs.2 BauGB werden Sie am Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sie werden gebeten, uns in der Zeit

                                                               vom 03.07.2023 bis einschließlich 02.08.2023

mitzuteilen, ob Sie Bedenken und Anregungen vorbringen wollen. Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, dann dürfen wir davon ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den vorliegenden Planentwurf vom 05.06.2023 nicht berührt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Marktrodach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen liegen innerhalb des genannten Zeitraums im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hier finden Sie die Unterlagen:

Begründung zum Bebauungsplan 2. Änderung B- PLan Gries II 2201-02-10 2.Änd.B-Plan Gries II
2. Änderung Bebauungsplan „Gries II“

Ihr Erster Bürgermeister Norbert Gräbner