Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Eintragungsfrist 31. – 13.02.2019

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 16. November 2018 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 31. Januar 2019, beginnen und am Mittwoch, 13. Februar 2019, enden.

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 950.000) der Stimmberechtigten unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie anbei als pdf-Datei.

Die Eintragungslisten liegen im Rathaus Unterrodach, Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach aus. Der Hintereingang ist geöffnet und barrierefrei. Die Eintragung ist zu folgenenden Zeiten möglich:
Montag und Mittwoch: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00-12:00 Uhr
Samstag, 02.02.2019: 9:00-11:00 Uhr
Donnerstag, 07.02.2019: 17:00-20:00 Uhr

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die sonstigen Dienstleistungen des Marktes Marktrodach, z.B. Ausstellung von Ausweisen, Anmeldungen, Standesamt usw., nur zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses und nciht während der zusätzlichen Öffnungszeiten für das Volksbegehren zur Verfügung stehen.