Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gemeindegebiet

Im Marktgemeindegebiet ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten. Hierauf weist das Bauamt des Marktes Marktrodach hin.

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, hingegen verbrannt werden. Das Verbrennen ist aber nur an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus müssen verhindert werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, brennende Feuer müssen unverzüglich gelöscht werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.

Der Markt Marktrodach empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (09 261-60 31 10) unter Angabe der Meldedaten des Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden, damit die Integrierte Leitstelle Kronach/Coburg/Lichtenfels rechtzeitig informiert werden kann.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon bedarf einer Erlaubnis und muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Forst Stadtsteinach (Tel 09225 9555-0, Fax 09225 9555-55), beantragt werden.

Das Landratsamt Kronach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam , dass auch Zuwiderhandlungen gegen wald-, naturschutz- oder brandschutzrechtliche Vorschriften ggfs. mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.

Ungeachtet dessen wird empfohlen, anfallende pflanzliche Abfälle soweit als möglich zu kompostieren. Sofern die Möglichkeiten hierzu auf eigener Fläche nicht ausreichen, kann das Material u Kompostplätzen im Landkreis Kronach gebracht werden. Anlieferung von haushaltsüblicher Mengen (bis 7 cbm) ist für Privathaushalte kostenlos zur Verfügung.

Der Kompostplatz in Marktrodach finden Sie in Waldbuch.