22 Mrz Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Gartenarbeit
Im Marktgemeindegebiet ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten.
Im Außenbereich gilt Folgendes:
Der Markt Marktrodach empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (09261-60 31 10) unter Angabe der Meldedaten des Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon bedarf einer Erlaubnis und muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Forst Stadtsteinach (Tel 09225 9555-0, Fax 09225 9555-55), beantragt werden.
Das Landratsamt Kronach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch Zuwiderhandlungen gegen wald-, naturschutz- oder brandschutzrechtliche Vorschriften ggfs. mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.
Ungeachtet dessen wird empfohlen, anfallende pflanzliche Abfälle soweit als möglich zu kompostieren. Sofern die Möglichkeiten hierzu auf eigener Fläche nicht ausreichen, kann das Material u Kompostplätzen im Landkreis Kronach gebracht werden. Anlieferung von haushaltsüblicher Mengen (bis 7 cbm) ist für Privathaushalte kostenlos zur Verfügung.
Den Kompostplatz in Marktrodach findet man in Waldbuch.