Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen

In der Woche vom 26. – 29.03.2018 werden die Grabmale auf sämtlichen Friedhöfen der Gemeinde auf ihre Standsicherheit überprüft.

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein in´s Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen.

Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlasse. Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.

Friedhofsverwaltung
Marktrodach