22 März Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Gartenarbeit
Im Marktgemeindegebiet ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten. Im Außenbereich gilt Folgendes: Der Markt Marktrodach empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (09261-60 31 10) unter Angabe der Meldedaten des Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden. Das Verbrennen von pflanzlichen...