03 Jun Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Der Markt Marktrodach weist auf Folgendes hin: Wer für die Gartenbewässerung Wasser aus einem oberirdischen Gewässer (Fluss, Bach, Graben, See oder Teich) entnehmen möchte, braucht dafür eigentlich eine wasserrechtliche Erlaubnis, die vorher beim Landratsamt Kronach beantragt werden muss. Ausnahmen: der sogenannte Gemeingebrauch bzw. der Eigentümer-...