09 Mrz Feiertagsschutz – Vorschriften sind einzuhalten
Das Landratsamt weist auf den feiertagsrechtlichen Schutz für die Kar- und Osterfesttage hin und bittet um Beachtung. Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. An beiden Tagen sind – ebenso wie am Ostersonntag – öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen könnten, verboten. Am Karfreitag kein Sport Gründonnerstag, Karfreitag...