Ökologisches Potential im Gemeindewald: Ausgleich für neues Gewerbegebiet

Am 08.04.2019 fand eine Gemeinderatssitzung in Marktrodach statt. Ein Programmpunkt für die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats war die Vorstellung der Ergebnisse einer Projektarbeit von Forstanwärterin Paulina Schmidt. Dabei ging es um ökologische Ausgleichsflächen im Gemeindewald im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets in Oberrodach.

Das Gewerbegebiet Gries (OT Oberrodach) soll erweitert werden. Dabei entsteht eine neue Gewerbefläche von ca. 6 ha auf bisherigem Ackerland. Eine solche Baumaßnahme wird im Naturschutzrecht als Eingriff in Natur und Landschaft gewertet. Um nachthaltig zu handeln muss ein solcher Eingriff immer ausgeglichen oder ersetzt werden. Das heißt für das Versiegeln der Fläche des neuen Gewerbegebiets, muss anderswo eine ökologische Aufwertung geschehen. Diese Kompensationsmaßnahme wird dann mit dem ‚negativen‘ Eingriff der Baumaßnahme verrechnet. Dies geschieht-wie auch in Geld-Angelegenheiten-über ein Konto: ein sogenanntes Ökokonto. Hier können Flächen, die für einen ökologischen Ausgleich in Betracht kommen oder aufwertende Maßnahmen bevorratet werden. Das ermöglicht der Gemeinde oder auch einem Privatmann flexibles Handeln. Aber wie kann man die flächige Versiegelung eines neuen Gewerbegebiets ausgleichen? Oftmals werden hierzu im Offenland Maßnahmen umgesetzt: die Anlage von Heckenstrukturen oder die Anlage von Streuobstwiesen sind gängige Varianten. Bisher eher ungewöhnlich waren Ausgleichsmaßnahmen im Wald. Aber hier schlummert einiges an ungenutztem Potential:
Der Markt Marktrodach besitzt 31,9 ha Wald. Die Flächen liegen in zwei Gemarkungen verteilt: Zeyern und Seibelsdorf. Die Betriebsleitung und-ausführung liegt bei dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach und wird seit Jahren betreut von Revierleiter Armin Hanke (FAM).

Im Rahmen einer Projektarbeit wurde die gesamte Waldfläche von Marktrodach auf das Potential für ökologische Aufwertung geprüft. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind beispielsweise die signifikante Steigerung des Laubholzanteils in der neuen Waldgeneration, das Anlegen eines naturnahen gestuften Waldrandes, das belassen von Totholz und Biotopbäumen oder Verbesserungsmaßnahmen in Moor-, Bruch- oder Auwäldern. So ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ca. 2 ha Ausgleichsflächen aus der Waldfläche zu generieren. So könnte ein wichtiger Beitrag zum erforderlichen Kompensationsumfang in den gemeindeeigenen Wäldern geleistet werden.