04 Jun Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sommerleite II“
Erstellt um 08:57h
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Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 28.05.2018 den Bebauungsplan als Satzung (§ 10 Abs 1 BauGB).
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs 1 BauGB in Kraft. Dieser wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Rathaus Marktrodach, Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach, 1. Stock, Zimmer Nr. 10, während der Dienststunden, ab dem 11.06.2018, bereitgehalten.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
Öffentliche Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes „Sommerleite II“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet „Sommerleite II“