Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Steinbruch Kleinvichtach“

Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 05.02.2018 die Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Steinbruch Kleinvichtach“. Weiterhin wurde die Aufstellung des genannten Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung beschlossen und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB werden der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 552 der Gemarkung Großvichtach. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca.77.220 qm. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Die Societas Leonina VIII GmbH, Eigentümer der Photovoltaikanlage, beantragt die Änderung des Bebauungsplanes. Eine Änderung ist notwendig, da die Zufahrt der Photovoltaikanlage derzeit über das künftige Baugebiet „Am Steinbruch“ läuft und dies von Seiten des Marktes nicht mehr gewünscht ist.

Die neue Zufahrt soll über den Land- und Forstwirtschaftsweg, dem sog. Schrammesmühlweg, erfolgen.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.02.2018 liegt in der Zeit vom

01.– 31. August 2018

im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 13 b i.V.m § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes ist nicht erforderlich.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4 a Abs. 2 BauGB statt.

Marktrodach, 30.07.2018
gez

Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister

.17072018_Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

 

 



betpark
betpark
betnano
betpark
betpark
betpark
betpark
bets10
bets10
betpark
betgaranti
bets10
bets10
bets10
kolaybet
betpark
Vdcasino
vdcasino
alobet
betnano
meritking
alobet
hitbet
hitbet
betpark
betpark
betpark
betpark
betpark
betpark
betpark
betpark
alobet
alobet
hititbet
bettilt
vdcasino
vdcasino
vdcasino
vdcasino
enjoybet
enjoybet
alobet
hitbet
betpark
betpark
betpark
betpark
vdcasino
vdcasino
norabahis
norabahis
norabahis
norabahis
bettilt
vdcasino
vdcasino
vdcasino
vdcasino
vaycasino
vaycasino
betsilin
betsilin
hititbet
hititbet
alobet
hititbet
hititbet
grandpashabet
betyap
betyap
grandpashabet
grandpashabet
bettilt
bettilt
bettilt
betyap
hititbet
hititbet
hititbet
alobet
betyap
betyap
vdcasino
vdcasino
vaycasino
hititbet
hititbet
bettilt
bettilt
grandpashabet
grandpashabet
grandpashabet
grandpashabet
grandpashabet
bettilt
grandpashabet
bettilt
grandpashabet
grandpashabet
grandpashabet
norabahis
norabahis
grandpashabet
grandpashabet
ikimisli
ikimisli
vdcasino
ikimisli
ikimisli
vdcasino
vdcasino
grandpashabet
vdcasino
vaycasino
vaycasino
vaycasino
norabahis
vaycasino
vaycasino giriş
grandpashabet
norabahis
enjoybet
betorder
betorder
norabahis
norabahis
enjoybet
betpark
betpark
betpark
betpark
betpark
grandpashabet
grandpashabet
hitbet
grandpashabet
vdcasino güncel giriş
vdcasino giriş
vdcasino
vdcasino
vdcasino giriş
betplay
betplay
norabahis
norabahis
norabahis
norabahis
bettilt