18 Feb. Öffentliche Bekanntmachung: Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplans Gries II zur Errichtung eines Getränkemarktes
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
2. Änderung des Bebauungsplans Gries II zur Errichtung eines Getränkemarktes und die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Mischgebiet sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB)
Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 23.11.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplans Gries II zur Errichtung eines Getränkemarktes sowie die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Mischgebiet und die damit verbundene notwendige 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Weiterhin beschloss der Marktgemeinderat die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften umfasst das Grundstück Fl.Nr. 401/2 der Gemarkung Oberrodach. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 6664 qm. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplanausschnitt ersichtlich.
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Getränkemarktes und ein Mischgebiet geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 23.11.2022 wird hiermit ebenfalls gemäß § 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben.
Die Pläne (Vorentwürfe Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan mit den jeweiligen Begründungen) in der Fassung vom 23.11.2022 liegen in der Zeit vom
20.02.2023 bis 20.03.2023
im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Marktrodach, den 18.02.2023
gez.
Norbert Gräbner Erster Bürgermeister
Hier finden Sie folgende Pläne:
Begründung Flächennutzungsplan