27 Jul Öffentliche Bekanntmachung – Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 31.12.2016
Die vom Gutachterausschuss beim Landratsamt Kronach ermittelten Richtwerte für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Eintragungen in der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und §12 ff. BayGaV nach dem Stand vom 31.12.2016 festgesetzt. Weiterhin wurden Bodenrichtwerte für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung festgelegt.
Die neuen Bodenrichtwerte werden zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom
14.08.2017 mit 13.09.2017
beim Markt Marktrodach, Bauamt, Kirchplatz 3, Zimmer 12, 1. Stock
zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Kronach, Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden kann. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.