26 Juni Lärmschutzgutachten macht den Baubewerbern einen Strich durch die Rechnung
Der Markt Marktrodach plante die Gewerbebrache des ehemaligen Steinbruchgeländes in Marktrodach einer Wohnnutzung zuzuführen. Hierfür wurde ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Insgesamt sollten hier über 20 Bauplätze entstehen sowie ein Mehrfamilienwohnhaus.
In der Bauleitplanung sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Um möglichen Konflikten von der Lärmentwicklung her vorzubeugen und den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen, wurde bereits zu Beginn des Bauleitverfahrens vom Markt Marktrodach die Erstellung eines Schallschutzgutachtens in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt mittlerweile vor:
Das Gutachten sagt aus, dass zur Ermittlung der Einwirkung von Gewerbelärm eine emissionsseitige messtechnische Aufnahme maßgebender Schallquellen innerhalb des angrenzenden Säge- und Hobelwerks durchgeführt wurde. Mittels einer Schallausbreitungsberechnung wurde festgestellt, dass am westlichen Rand des Plangebietes tags Beurteilungspegel von bis zu 65 dB/A und in der maßgebenden Nachtstunde von bis zu 51 dB/A zu erwarten sind.
Für den Mischgebiet Bereich gemäß Bebauungsplanentwurf wird der entsprechende Orientierungswert großteils überschritten, um bis zu 5 dB zur Tagzeit und um bis zu 6 dB zur Nachtzeit. In dem Bereich des allgemeinen Wohngebietes wird der zugehörige Orientierungswert flächendeckend überschritten, zur Tagzeit um bis zu 7 dB, zur Nachtzeit um bis zu 6 dB.
Eine Wohnbebauung wird auf Basis des aktuellen Betriebsszenarios des Sägewerks aus fachtechnischer Sicht für nicht umsetzbar gehalten.
Es wurden Modellrechnungen durchgeführt, um die Wirksamkeit einer seitens der Gemeinde angedachten Schallschutzwand zu quantifizieren. Um die Orientierungswerte im Plangebiet im maßgebenden Stockwerk (im Wesentlichen 1. OG) einhalten zu können, ist ein erheblicher baulicher Aufwand nötig. So wäre zur Einhaltung der Orientierungswerte eine Schallschutzwand mit einer Länge von 250 m und einer Höhe von 10 m über Gelände erforderlich. Die Kosten hierfür würden geschätzt bei 1 Million Euro liegen.
Diese Nachricht entsetzt uns sehr, da eine Ausweisung des Baugebietes „Am Steinbruch“ nicht weiter verfolgt werden kann. Das Bauleitverfahren wurde somit gestoppt.
Wir bedauern es sehr Ihnen diese traurige Mitteilung machen zu müssen.