11 Juli Informationen zur Grundsteuerreform
Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dazu hat die überwiegende Mehrheit der Eigentümer Steuererklärungen abgegeben. Diese werden vom Finanzamt bearbeitet. Inzwischen haben schon viele Betroffene ihre Messbescheide erhalten. Der darauf ausgewiesene Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde verrechnet und als Steuer fällig. Bislang war dieser bei 350 %, also musste der Messbetrag mit 3,5 multipliziert werden.
Der Markt Marktrodach muss im Herbst einen neuen Hebesatz festlegen. Grundlage hierfür bilden die vom Finanzamt übermittelten Zahlen. Da diese uns noch nicht vollständig vorliegen, kann über die Höhe derzeit keine Aussage getroffen werden.
Wichtiger Hinweis für Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke
In Bayern gibt es einige Fälle, bei denen landwirtschaftliche Grundstücke in der Steuererklärung falsch angegeben wurden. Statt als landwirtschaftliche Grundstücke wurden diese als „unbebaute Grundstücke“ in die Steuererklärung aufgenommen. Sie werden dann so berechnet wie Bauland, was zu einem hohen Messbetrag führt. Sofern Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke besitzen, bitten wir zu prüfen, ob dies bei Ihnen ebenfalls passiert ist. Wenn ja, so setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt in Verbindung. Oft ist dann der Messbetrag von einigen wenigen Euros auf einen dreistelligen Betrag gestiegen. Ob und wie viele Marktrodacher davon betroffen sind, können wir wegen unvollständiger Zahlen leider nicht sagen.
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass wir als Gemeinde keine steuerlichen Beratungen durchführen dürfen. Sollten Sie mit ihren steuerlichen Unterlagen bei uns vorbeikommen und um Hilfe bitten, sind wir leider gezwungen, eine Hilfestellung abzulehnen.