Hecken schneiden ab 01. Oktober wieder erlaubt! – Hecken schneiden- Wann ist es erlaubt, wann verboten?

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass das Schneiden von Hecken, Schilf, Sträucher und Gebüschen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten ist. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass Tiere – wie beispielsweise Vögel und Insekten – eine Hecke oder andere dichtere Gewächse als Brutstätten und Lebensraum nutzen. Werden die Pflanzen zu stark zurückgeschnitten oder gar bis auf das Holz zurückgesetzt, werden die Tiere also immens gestört und ihrer Brutstätte oder ihres Lebensraums beraubt.
Daher sollten radikale Maßnahmen lediglich bis zum 28. Februar erfolgen oder erst wieder ab dem 1. Oktober durchgeführt werden. Anderenfalls muss man mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, die fallabhängig sogar bis zu 50.000 Euro betragen können.
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