Grundsteuerreform in Bayern

Im Zuge der Grundsteuerreform wenden sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Nachfragen auch an die Kommunen. Die Haus- und Grundstücksbesitzer/-innen verbinden mit der Grundsteuer in erster Linie ihre Stadt und ihre Gemeinde, an welche die Grundsteuer entrichtet wird und sehen in ihnen kompetente Ansprechpartner, was nur teilweise richtig ist.

Um den Kommunen die Beantwortung einfacher Fragen der Steuerpflichtigen zu ermöglichen, wurde vom Landesamt für Steuern der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ und eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten“ (FAQ) erstellt.

Grundsteuerreform in Bayern FAQ

Grundsteuerreform in Bayern Flyer