26 Jul Griff zur Schere ist Pflicht – Von Grundstücken überhängende Äste dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.
Marktrodach – Gartenbesitzer können ein Lied davon singen: Die aktuelle Witterung scheint Rasen und Gehölze aber auch sogenanntes Unkraut zu einem nahezu ungebremsten Wachstum anzuregen, was vermehrte Arbeitseinsätze rund um Haus und Garten erfordert.
Das Ordnungsamt des Marktes Marktrodach macht in einer Presseerklärung aber noch auf eine weitere Problematik aufmerksam: Stark austreibende Bäume und Hecken auf Privatgrund, die in die öffentlichen Verkehrsflächen ragen, sorgen für Behinderungen insbesondere für Fußgänger, die dadurch gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Das wiederum kann zu gefährlichen Verkehrssituationen führen.
Im Dickicht verschwunden
Eine Gefahr bilden laut Ordnungsamt auch schlecht erkennbare Verkehrszeichen, die im grünen Dickicht bereits ganz oder teilweise verschwunden sind.
Auch die durch wuchernde Hecken eingeschränkte Sicht bei Grundstücksein- und -ausfahrten trägt nicht unbedingt zu einer höheren Verkehrssicherheit bei. Entsprechende Beschwerden haben die Behörde schon mehrfach erreicht.
Einengung nicht zulässig
Der Markt verweist deswegen darauf, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz aus Gründen der Sicherheit der lichte Raum einer öffentlichen Fläche durch Überwuchs nicht eingeengt werden darf.
Im Detail muss eine solche Fläche auf einer Höhe von 4,50 Metern von Bewuchs freigehalten werden.
Für Geh- und Radwege gilt eine Höhengrenze von mindestens 2,50 Meter.
Verkehrs- und Straßenschilder sind bei Bedarf freizuschneiden, um sie wieder gut sichtbar zu machen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Auch muss die Wirksamkeit der Straßenbeleuchtung gewährleistet sein.
Die Markt bittet alle Grundstückseigentümer in ihrem eigenen Interesse darum, diese Vorgaben einzuhalten, um Unfälle und daraus resultierende Schadenersatzforderungen zu vermeiden.