Gesucht werden Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Im nächsten Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten ist das Amtsgericht Kronach.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Kronach wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Vorschläge können bis zum 15.05.2023.2023 schriftlich in der Marktgemeinde abgeben werden. Die notwendigen Bewerbungsformulare finden Sie auf der Homepage https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ und das zu verwendende Bewerbungsformular unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

 

Benötigt werden folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Für Rückfragen steht Ihnen persönlich oder telefonisch Herr Andreas Buckreus, Tel. 09261 603111 zur Verfügung.