23 März Förderung von Eigenwohnraum
Das Rathaus Marktrodach erreicht immer öfter die Frage „Welche Förderprogramme gibt es für Privatleute beim Neubau oder der Sanierung von Häusern?“
Die aktuellen Förderungen gelten für
– Anpassungsmaßnahmen für den barrierefreien Umbau von Wohneigentum
– Bayerisches Wohnungsbauprogramm und Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für den Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung) sowie der-Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat einige Materialien zum Wohnungsbau auf der Internetseite www.wohnen.bayern.de zusammengefasst.
Eine erste Übersicht „Förderung von Eigenwohnraum“ können Sie unter https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/foerderung/31_merkblatt_eigenwohnraum.pdf herunterladen.
Ein paar Beispiele für die „Förderung von Eigenwohnraum“:
Anpassungsmaßnahmen für den barrierefreien Umbau von Wohneigentum, z.B. | Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung) sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum |
– Einbau eines Treppenlifts – behindertengerechter Badumbau |
– Bayerisches Wohnungsbauprogramm
– Zinsgünstiges Darlehen – Zuschuss für Kinder (5.000,- € je Kind) – Zuschuss bei Zweiterwerb (10% der Gesamtkosten – max. 30.000,- €) |
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
– 1/3 der Gesamtkosten * 10 Jahre 0,7% Zinsen, 2,0% Tilgung |
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Bewilligungsstelle für Eigenwohnraum, das Landratsamt Kronach, wenden:
Ansprechpartner Wohnraumförderung
Herr Ron Liebold
09261 678 364
Alle Unterlagen und Merkblätter finden Sie außerdem auf der Internetseite des Landratsamtes Kronach: https://www.landkreis-kronach.de/buergerservice-landratsamt/behoerdenwegweiser?wohnraumfoerderung&orga=34682