Förderoffensive Nordostbayern – Was steht dahinter?

Das Gebiet Nordostbayern war in den letzten 2 Jahrzehnten besonders vom wirtschaftlichen Strukturwandel gezeichnet. Die Folgen sind erhebliche Bevölkerungsverluste und zahlreiche Leerstände, wodurch die Attraktivität der Stadt- und Ortskerne spürbar abnimmt.

Im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung wird daher in den Jahren 2017 bis 2020 die Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen in den oberfränkischen Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel i.F. sowie der kreisfreien Stadt Hof auf einen erhöhten Fördersatz von 90% angehoben. Die Aufstockung der Finanzhilfen soll insgesamt zu einer deutlichen Aufwertung der Region führen und die Zuwanderung fördern.

Was wird gefördert?

Anträge sind vorrangig für Objekte möglich,

  • im Besitz der Kommunen,
  • in zentralörtlicher Lage und
  • komplett leer stehend.

Zur Beseitigung der Leerstände sind Sanierungen, Umbauten sowie Abbrüche für Ersatzbauten oder für ortsgerechte Freiflächengestaltung möglich.

Diese Maßnahmen können auch Kommunen außerhalb von laufenden Dorferneuerungsmaßnahmen oder förmlich festgelegten Städtebauförderungsgebieten beantragen.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien und der Dorferneuerungsrichtlinien.

Wo wird gefördert?

Start der Förderoffensive Nordostbayern in Oberfranken.

Welche Projekte in den Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel sowie in der Stadt Hof voraussichtlich wann starten, können Sie den nachfolgenden Projektlisten entnehmen:

Ziel der Förderung

Ziel der Förderoffensive ist die

  • Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen in Nordostbayern zur
  • Verbesserung der Standortbedingungen für Wohnen und Wirtschaft sowie die
  • Aufwertung der gesamten Region.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die kreisfreie Stadt Hof und alle Kommunen in den Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel i.F. Aus der Oberpfalz ist der Landkreis Tirschenreuth einbezogen.

Förderzeitraum?

Maßnahmen in den Jahren 2017 bis 2020 (Bewilligungszeitraum).
Schlussabrechnung der Maßnahmen bis 2022 (letzte Auszahlung von Fördermitteln).

Was ist förderfähig?

Voraussetzung ist, dass ein schlüssiges Konzept für die geplanten Maßnahmen vorliegt.

  1. Vorbereitende Maßnahmen
    • Planungen,
    • Konzepte,
    • Beratung
  2. Ordnungsmaßnahmen
    • Grunderwerb (Verkehrswertgutachten)
    • Neuordnung (z.B. öffentliche Erschließung)
    • Freilegung und notwendige Maßnahmen (z.B. Abbruch), mit denen die städtebauliche Neuordnung vorbereitet wird.

Der Abbruch von Baudenkmälern ist nicht förderfähig.

  1. Baumaßnahmen
    Revitalisierung innerörtlicher Leerstände durch

    • Modernisierung
    • Instandsetzung
    • Umbau

Neubau ist nicht förderfähig.

  1. Kommunale Förderprogramme
    • soweit sie zur Revitalisierung innerörtlicher Leerstände beitragen
    • 30% Pauschale aus den anrechenbaren Kosten für Private

Der Markt Marktrodach hat drei Projekte angemeldet:

  • Anwesen Hauptstr. 29 in Unterrodach
  • Anwesen Friedhofsstr. 3 in Unterrodach mit Umgriff Schallersgarten
  • Anwesen An der Markgrafenkirche 4 in Seibelsdorf
  • Anwesen Kulmbacher Str. 5 in Oberrodach

Derzeit laufen die Machbarkeitsstudien. Der Marktgemeinderat muss über deren weitere Schritte künftig beraten.