09 Aug Erinnerung an die Verpflichtung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Liebe Haus- und Grundstücksbesitzer,
vor allem im Frühjahr (beginnende Vegetationsperiode) aber auch im Herbst gehen beim Bauamt immer wieder Anrufe von Mitbürgerinnen/Mitbürgern ein, die sich darüber beklagen, dass tief hängende Äste von Bäumen, und Zweige und Sträuchern in den Geh-/Radweg bzw. die Fahrbahn hineinragen.
Dadurch ist die Sicherheit des Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehrs gefährdet. Besonders davon betroffen sind Rollstuhlfahrer, Kinder und auch Personen, die mit Kinderwägen unterwegs sind. Auch mit einem Regenschirm hat man seine Mühe unter dem überhängenden Geäst hindurch zu laufen, bei Dunkelheit besteht Verletzungsgefahr.
Das Bauamt möchte alle Haus- und Grundstücksbesitzer an ihre im Bayrischen Straßen- und Wegegesetz (Art. 29 Abs. 2) enthaltene Pflichten erinnern, überhängende Hecken und Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Vorsorglich weisen wir auch auf evtl. Schadenshaftung, in Verbindung mit einer Geldbuße bei Unfällen durch verkehrsbehinderten Bewuchs hin.
Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist dabei eine lichte Höhe von Mindestens 4,50 m einzuhalten. Über Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m abzuschneiden. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden.
Unser Bauamt, Tel. 09261 / 603160, wird Sie in besonderen Fällen auch gerne beraten.
Das Bauamt sieht sich zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht deshalb veranlasst, Grundstücksbesitzer zum Rückschnitt ihrer Hecken und Bäume aufzufordern auch mit dem Hinweis, bei Nichtbeachtung diese Arbeiten zu Lasten der Grundstückseigentümer vornehmen zu lassen.
Bitte bedenken Sie schon bei der Planung Ihres Gartens Ihre Bäume und Sträucher nicht zu nahe an der Grundstücksgrenze zu pflanzen.
Das Bauamt bedankt sich bei all denjenigen, die unaufgefordert ihrer Verpflichtung nachkommen.