Entwendung von Grabschmuck

In der letzten Zeit werden vermehrt Beschwerden geführt, dass insbesondere von Gräbern auf dem Friedhof in Unterrodach, Pflanzen, Blumenschalen und sonstiger Grabschmuck widerrechtlich entwendet wurde.

Es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es weder gestattet ist, fremde Grabstätten zu betreten, noch Blumen, Pflanzen und Sträucher abzupflücken und Kränze und andere auf den Grabstätten befindliche Gegenstände wegzunehmen.

Außerdem sind die geschilderten Handlungen auch vor einem strafrechtlichen Hintergrund zu sehen. Entsprechende Beobachtungen sollten bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.