Einschränkung der Betreuungszeiten in Kita und Mittagsbetreuung

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist im Herbst wieder stark angestiegen und hat die Infektionszahlen aus dem Frühjahr bereits deutlich überschritten. Um die Ausbreitung wieder zu verlangsamen und ein komplettes Erliegen von Wirtschaft, Bildung und Gesundheitssystem zu verhindern, wurden die Maßnahmen zum Infektionsschutz bereits Anfang November wieder verschärft.

Unter anderem gilt nun auch eine strikte Trennung der Gruppen in Kindergärten bzw. der Klassen in Schulen im Unterricht, in den Pausen und auch in der anschließenden Betreuung. Um mögliche Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und bei einem Corona-Fall nur eine Gruppe oder Klasse in Quarantäne schicken zu müssen, wird mit dieser Maßnahme eine Durchmischung von Kindern und Betreuungskräften seit Herbstferienende vermieden.

Jedoch stellte diese Änderung auch eine Herausforderung für den gemeindlichen Kindergarten und die Mittagsbetreuung an der Grundschule dar. Im Normalbetreib war es üblich, dass eine Betreuerin im Kindergarten zum Beispiel vormittags und nachmittags in verschiedenen Gruppen tätig war oder die Mittagsbetreuungsgruppen im Schichtbetrieb von verschiedenen Betreuerinnen abgedeckt wurden. Diese Konzepte sind nun bei strikt getrennten Gruppen nicht mehr möglich. Bei der Neueinteilung stieß man schnell an personelle Grenzen, weshalb man sich dazu entschied, die Betreuungszeiten in beiden gemeindlichen Institutionen zu verkürzen. Im Kindergarten ist eine Betreuung nun von 7:00 bis 15:30 Uhr anstatt von 6:30 bis 16:30 Uhr möglich und das Betreuungsende in der Mittagsbetreuung wurde von 16:00 Uhr auf 15:30 Uhr vorgezogen.

Nur so kann der Regelbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten und berufstätigen Eltern trotz aller Einschränkungen eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder angeboten werden.