Eingang von zwei Bauanträgen „Errichtung von Mobilfunkantennen“ – Öffentliche Sitzung am 13.12.2021

Am Dienstag, den 16. November 2021 war eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates geplant. Diese wurde aufgrund der pandemischen Situation im Landkreis Kronach verschoben.

Der Sitzungsort des Marktgemeinderates ist seit Beginn der Pandemie die Rodachtalhalle in Marktrodach, die bis dato genug Platz und Raum für die Einhaltung der derzeit geltenden Coronaregeln geboten hat. Jetzt muss man sich über den verfügbaren Raum in der Rodachtalhalle Gedanken machen, denn das Interesse bei den nächsten öffentlichen Sitzungen wird steigen, was erstmal ein gutes Zeichen ist, wenn sich die Bürger für die Sitzungsthemen ihres Gemeinderats interessieren.

Ein Thema kam jetzt auf die Tagesordnung, welches kaum wie ein anderes polarisiert und Menschen bewegt: die Errichtung von Mobilfunkantennen und damit der Ausbau und die Verbesserung des Mobilfunknetzes.

Eingang von zwei Bauanträgen

Der Markt Marktrodach erhielt Ende Oktober zwei Bauanträge über die Errichtung von Mobilfunkantennen. Eine Mobilfunkantenne mit einer Höhe von ca. 30 m soll im Ortsteil Zeyern sowie eine weitere Mobilfunkantenne mit einer Höhe von ca. 35m soll im Ortsteil Seibelsdorf entstehen.

Grund der Errichtung von diesen Anlagen ist laut Antragstellerin der Ausbau der Mobilfunkversorgung für 4 G (LTE) und künftig auch für 5G, denn diese Masten werden im Anschluss der Telefonica GmbH sowie weiteren Mobilfunkbetreibern für die Anbringung ihrer Mobilfunkanlagen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um die Schließung von Versorgungslücken bzw. der Verbesserung der Versorgung mit 4 G und ggfs. auch 5 G. Die Anlagen dienen somit der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen.

Standorte

Die Mobilfunkantenne in Zeyern soll in der Nähe oberhalb des Christusgrabens errichtet werden und würde 200 m von der nächsten Bebauung entfernt sein. Die Mobilfunkantenne in Seibelsdorf soll zwischen Seibelsdorf und Losau errichtet werden und würde ca. 400 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein

Standort Seibelsdorf:

Standort Zeyern:

Wie geht es nun weiter?

Die Bauaufsichtsbehörde ist, wer also die Baugenehmigung über das Bauvorhaben erteilt, in diesem Fall das zuständige Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde. Nach Art. 68 Abs 1 BayBO wird der Bauantrag geprüft, ob öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Gemeindliche Einvernehmen

Doch bevor das Landratsamt Kronach die beiden Bauanträge prüft, hat der Marktgemeinderat Marktrodach über das sog. gemeindliche Einvernehmen vgl. § 36 BauGB zu beschließen. Das gemeindliche Einvernehmen ist ein als Mitentscheidungsrecht ausgestattetes Sicherungsinstrument des Baugesetzbuches, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde und als Trägerin der Planungshoheit in Genehmigungsverfahren mitentscheidend an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens mit befinden kann. Das gemeindliche Einvernehmen könne daher verweigert oder erteilt werden, wobei hier die bauplanungsrechtliche Gründen, die sich aus den §§ 31,33, 34 und 35 BauGB ergeben, entscheidend sind. Stehen Vorschriften  des Bauplanungsrechts der Mobilfunkanlage am beantragten Standort nicht entgegen, ist die Verweigerung des Einvernehmens rechtswidrig.

Die Marktgemeinderat wird sich daher auf den bauplanungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beschränken müssen, was bedeutet, dass nur städtebauliche Belange geltend gemacht werden dürfen. Die Behandlung über das gemeindliche Einvernehmen muss innerhalb 2 Monate nach Eingang der Bauantragsunterlagen vorgenommen werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Erster Bürgermeister N. Gräbner mit seinem Ratsgremium über die Anträge diskutieren, dh. spätestens bis Weihnachten muss eine Entscheidung fallen.

Aufgrund der pandemischen Situation im Landkreis Kronach werden die Bauanträge in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am Montag, den 13. Dezember um 18.30 Uhr in der Rodachtalhalle behandelt. Die Zugangsbeschränkungen werden der Bevölkerung rechtzeitig mitgeteilt.