Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung in Marktrodach

Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 25. Februar 2019 mehrheitlich die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung, dh. ab dem 01. Juli 2019 wird der fließende Straßenverkehr innerhalb des Markgemeindegebietes kontrolliert.

Beim fließenden Verkehr erstrecken sich die Geschwindigkeitskontrollen in erster Linie auf

·        Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche
·        das Umfeld von Kindergärten, Spielplätzen, Schulen bzw. Schulwegen
·        Tempoüberschreitungen

Geschwindigkeitskontrollen können jedoch auch im gesamten innerörtlichen Straßennetz durchgeführt werden. Bei der Kontrolltätigkeit geht es um die Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer. Hierzu zählen Fußgänger, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Radfahrer.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wer sich mit seinem Fahrzeug bei der Auslegung seiner Höchstgeschwindigkeit an die geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung hält, braucht sich um mögliche Sanktionen der Verkehrsüberwachung keine Sorgen zu machen.



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