19 Jun Bürgerinformation 6.0 –
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
diese Woche wurden die Infektionsschutzmaßnahmen des Freistaates Bayern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weiter gelockert, da das Infektionsgeschehen nach wie vor stabil ist. Über diese Neuerungen sowie über die Entscheidung des Gemeinderats bezüglich unseres Freibads „Rodach Beach“ möchten wir Sie mit dieser sechsten Bürgerinformation ausführlich aufklären.
Kontaktbeschränkung
Die Regelungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung wurden zum 17. Juni 2020 erweitert.
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig gestattet
- mit Angehörigen des eigenen Hausstands und mit der Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister) und mit einem weiteren Hausstand
ODER
- in einer Gruppe von bis zu 10 Personen.
Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Der Personenkreis ist möglichst konstant zu halten.
Das Abstandsgebot von 1,5 m und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe, andere Einrichtungen
Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 m² Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 m² pro Person ausreichen.
Gastronomie
Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.
Schule und Kindertagesbetreuung
Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können. Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.
Kunst und Kultur
Ab 22. Juni 2020 werden die Personenhöchstzahlen für Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich erweitert: mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen bis zu 100 Besucher in Innenräumen und bis zu 200 Besucher im Freien. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert.
Chorproben sind ab 22. Juni 2020 unter der Voraussetzung der Einhaltung eines Mindestabstands von 2 m, regelmäßigen Lüftungsintervallen und einer begrenzten Probendauer wieder zugelassen. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird von den Ministerien noch entwickelt und veröffentlicht.
Veranstaltungen
Andere Veranstaltungen mit einem absehbaren Teilnehmerkreis, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und bis zu 100 Gästen im Freien wieder möglich.
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben weiterhin untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis mindestens 31. August 2020.
Freibad „Rodach Beach“
Seit dem 8. Juni 2020 dürfen Freibäder in Bayern grundsätzlich wieder öffnen. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung eines standortbezogenen Schutz- und Hygienekonzepts auf Grundlage des Rahmenhygienekonzepts Sport des Freistaates Bayern. Ein solches wurde für unser Freibad „Rodach Beach“ von der Verwaltung erarbeitet und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 18. Juni 2020 vorgestellt. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes sind erhebliche Einschränkungen des Badebetriebs verbunden, welche sich gerade bei einem kleinen Bad wie unserem besonders negativ bemerkbar machen. Im Normalbetrieb verzeichnet das „Rodach Beach“ bei schönem Wetter regelmäßig mehr als 800 Badegäste, diese verteilen sich jedoch nur auf eine Liegefläche von gerade einmal 2300 m². Zum Vergleich: Bäder vergleichbarer Landkreisgemeinden verfügen teilweise über bis zu 10000 m² Liegefläche.
Folgende Einschränkungen wären beispielsweise nötig:
- Zutritt für max. 150 Badegäste gleichzeitig
- jeweils max. 30 Personen gleichzeitig in Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken
- kein Aufenthalt am Beckenbereich und Beckenrand
- Sperrung von Kinderbecken, Rutsche, Startblöcken, Beachvolleyballfeld, Indoorduschen und Umkleiden
- Kein Zugang für Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen
- Keine Beckennutzung für Kinder unter 10 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m sowohl auf der Liegewiese als auch in den Becken
- Masken- und Dokumentationspflicht wie z.B. in Gaststätten
Außerdem müssten die Öffnungszeiten auf nur 6 Stunden täglich, z.B. von 13 bis 19 Uhr, beschränkt oder zusätzliches Personal eingestellt werden, um alle gesetzlichen Auflagen erfüllen zu können.
Mit diesen Einschränkungen ist gerade das, was das „Rodach Beach“ ausmacht, nicht mehr gegeben. In den letzten Jahren hat sich unser Freibad immer mehr zu einem beliebten, dienstleistungsorientierten Familienbad entwickelt. Gerade Eltern mit Kindern schätzen das beschauliche Flair, in dem man die Kleinen auch einmal frei herumtoben lassen kann.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände, des damit verbundenen Aufwands und der äußerst kurzen verbleibenden Badesaison hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 18. Juni 2020 beschlossen, das Freibad in diesem Jahr nicht zu öffnen. Der Leitgedanke für diese Entscheidung war, dass man ausgerechnet den Hauptzielgruppen, Familien mit Kindern und Jugendlichen, den Spaß am Freibadbesuch hätte nehmen müssen.
Was bleibt ist die Vorfreude auf eine hoffentlich unbeschwerte Badesaison 2021.
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund
gez.
Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister