Buchsbaumzünsler – Entsorgung von betroffenem Grüngutabfall

Die zuständige Fachbehörde (LWG) empfiehlt nach wie vor, die Entsorgung auf einem herkömmlichen Kompost zu vermeiden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann befallenes Pflanzenmaterial oder abgesammelte Raupen in festen, luftdicht verschlossenen Plastiktüten bzw. -säcken über den Restmüll entsorgen, der anschließend verbrannt wird.

Die Einschätzung der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) kann abgerufen werden unter https://www.lfl.bayern.de/ips/kleingarten/050465/index.php