Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Genehmigung und Wirksamwerden der 4. Änderung des Flächen-nutzungsplanes des Marktes Marktrodach und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Rugendorf“

 

Das Landratsamt Kronach hat mit Bescheid vom 14.11.2015 die mit Beschluss vom 25.04.2016 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Marktrodach zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Rugendorf“ nach der Planung des Ing.-Büros IVS GmbH in Kronach in der Fassung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die notwendigen dinglichen Sicherungen wurden im Grundbuch eingetragen.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

Die Planunterlagen und der Erläuterungsbericht werden zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Marktrodach, Unterrodach, Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach, Zimmer 10, bereitgehalten und können eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber dem Markt Marktrodach geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Markt Marktrodach

Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister