Bekanntmachung nach dem BauGB: Beschluss über die Durchführung der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB)

Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 30.07.2024 die 6. Änderung des Bebauungsplans Gries zur Erweiterung des Gewerbegebietes Gries.

Weiterhin beschloss der Marktgemeinderat die Durchführung der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften umfasst Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 487/8 (TF); 487/10 (TF); 496/4 (TF) und 496/5 (TF) in der Gemarkung Oberrodach und hat eine Gesamtfläche von rd. 18.000,00 m². Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 06.11.2024 liegen in der Zeit vom

 18.11.2024 bis 17.12.2024

 im Bauamt des Marktes Marktrodach, Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach, Zimmer 12, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Weiterhin sind die Pläne auf der Internetseite des Marktes Marktrodach unter www.marktrodach.de/rathaus/aktuelles einzusehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Marktrodach, den 11.11.2024

gez.

Norbert Gräbner
Erster Bürgermeister

Begründung

Bebauungsplan