Bekanntmachung: Genehmigung der Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Vollzug der KommZG und § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

 

Genehmigung der Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes zwischen dem Markt Marktrodach, Landkreis Kronach und dem Markt Zapfendorf, Landkreis Bamberg

Die zwischen dem Markt Marktrodach und dem Markt Zapfendorf geschlossene Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetztes vom 21.05.2019 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 08.05.2019, Az. 32-1403,

rechtsaufsichtlich genehmigt.

Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 06/2019, vom 28.06.2019, Seite 51 – 52 und ihre Genehmigung wird hiermit hingewiesen.

MARKT ZAPFENDORF

Zapfendorf, 01.07.2019

 

Dittrich

  1. Bürgermeister