Bekanntmachung: 2. Öffentliche Auslegung für das Baugebiet „An der Oberrodacher Mühle“

Der Marktgemeinderat des Marktes Marktrodach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung vom 4.2.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Oberrodacher Mühle“.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 10.02.2020 wurde der Entwurf der Bauleitplanung, gefertigt vom Planungsbüro HTS Plan GmbH, in der Fassung vom 20.11.2019, gebilligt und die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprechend §4 Abs. 2 und §2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nach Eingang und Würdigung der Stellungnahmen wurde eine Entwurfsänderung notwendig.

Der Marktgemeinderat des Marktes Marktrodach billigte diese in seiner Sitzung am 06.04.2020 und beschloss eine 2. öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und umfasst die Grundstücke 159 und 159/5 Gemarkung Oberrodach. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 4.167 qm. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplanausschnitt ersichtlich.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes und der Durchführung der 2. Öffentlichen Auslegung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet (MI) mit der Schaffung von 3 Bauparzellen sowie einen Spielplatz bzw. Grünanlage geschaffen werden.

Der Bebauungsplanentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 06.04.2020 liegt in der Zeit vom

21.04.2020 bis 20.05.2020

im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Sitzungssaal des Rathauses, EG, aus. Eine telefonische Anmeldung ist aufgrund der Corona-Pandemie zur Einsichtnahme der Unterlagen Telefon 09261/6031-60 notwendig. Weiterhin können die Entwurfspläne sowie die Begründung identisch im Internet (www.marktrodach.de) eingesehen werden. Fragen können auch telefonisch oder per E-Mail geklärt unter Telefon 09261-6031 60 geklärt werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel zu der 2. Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut statt.

Marktrodach, den 06.04.2020

gez.

Norbert Gräbner

Erster Bürgermeister

Bebauungsplan

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