Bekanntmachung – 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet „Sommerleite II“

 

 

Der Gemeinderat des Marktes Marktrodach hat in seiner Sitzung am 26.03.2018 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Nach Abwägung der einzelnen Stellungnahmen wurde das Ingenieurbüro HTS-Plan GmbH Kronach erneut beauftragt, die Bedenken und Anregungen entsprechend Gemeinderatsbeschluss in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Da durch die Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 4 a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Ergänzung betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beschränkt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Der geänderte Entwurf mit dem zugehörigen Erläuterungsbericht nun eingesehen werden. Der Plan liegt zudem während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Marktrodach, Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach zur Einsichtnahme aus.

Sie werden gebeten uns in der Zeit

vom 23.04.2018 bis einschließlich 04.05.2018

mitzuteilen, ob Sie weitere Bedenken und Anregungen vorbringen wollen. Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, dann dürfen wir davon ausgehen, dass mit der überarbeiteten Planung Einverständnis besteht und Ihre vorgebrachten Anregungen und Bedenken hinreichend berücksichtigt wurden.

Planentwurf B-Plan 2. Änderung Sommerleite
Begründung (2) zum Bebauungsplan 2. Änderung Sommerleite II

 



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