Autowäsche auf dem privaten Grundstück

Das Waschen von Autos auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich verboten. Hintergrund ist eine Gefährdung des Grundwassers. Erlaubt ist lediglich das Abspritzen mit klarem Wasser ohne Zusatz eines Reinigungsmittels. Zuständig für die Thematik ist das Landratsamt Kronach, Wasserrecht.