Aufdringliches Betteln im Gemeindegebiet

Die Gemeindeverwaltung erreichen immer wieder Beschwerden und Anrufe hinsichtlich aufdringlichen Bettelns, insbesondere auch vor Einkaufsmärkten. Wenn Betteln auf Privatgrund wie etwa dem Parkplatz eines Geschäfts geschieht, liegt die Unterbindung im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Die Gemeinde kann hier nicht einschreiten. Grundsätzlich ist Betteln nicht verboten. Aggressives Betteln kann theoretisch den Tatbestand der Nötigung verwirklichen, Betteln unter Vorgabe falscher Tatsachen einen Betrug darstellen. Für die Verfolgung dieser Delikte wenden Sie sich bitte an die Polizei in Kronach.